Das MyFibu Büro ist selbständiger Buchhalter in Engelskirchen. Gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sind die Tätigkeiten im Bereich "selbstständiger Buchhalter" bzw. der "Buchführungshilfe" vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 5 StBerG ausgenommen.
Wir weisen explizit darauf hin, dass uns per Gesetz nicht erlaubt ist Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahme-Überschussrechnungen sowie alle Arten von Steuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) zu erstellen oder steuerliche Beratungen in welcher Form auch immer zu erteilen.
unerlaubte Tätigkeiten (für nähere Informationen bitte auf den Link klicken)
Unsere Dienstleistungen im Überblick. Für nähere Informationen zum jeweiligen Leistungsumfang, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link: